Wer kann im SOMA-Markt einkaufen?
Einkaufsberechtigt sind alle Personen, die unter folgenden Einkommensgrenzen (Netto, 12 mal pro Jahr) liegen:
- 1-Personen Haushalt: max. € 1.350,-
- 2-Personen Haushalt (Ehepartner, Lebensgemeinschaft): max. €1.900,-
- Für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind: € 350,- (Lehrlinge, Zivildiener, Präsenzdiener scheinen nicht auf)
Das wöchentliche Einkaufslimit für Kund*innen beträgt € 30,- pro Woche oder 10€ pro Tag an max. 3 Einkaufstagen.
Wie bekomme ich eine Einkaufskarte?
Um im Soma einkaufen zu können ist eine sogenannte Berechtigungskarte bzw. Bezugsausweis notwendig. Alle Personen, die unter den angeführten Einkommensgrenzen liegen, können diese beim jeweiligen Soma-Markt beantragen. Der Ausweis berechtigt zum Warenbezug in den Soma-Märkten und ist bei jedem Einkauf vorzuzeigen.
Sie benötigen dazu:
- Einkommensnachweis
- Foto
- Meldezettel
- Lichtbildausweis
Die Einkaufs-Karte für den Volkshilfe SOMA-Markt bekommen Sie:
- in Wels direkt im Sozial-Markt, Vogelweiderstraße 29
- in Linz direkt im Sozial-Markt, Freistädter Straße 56-58