Gemeinnützige Beschäftigung von Asylwerber*innen

In Oberösterreichischen Gemeinden, öffentlichkeitsnahen, nicht gewinnorientierten Organisationen und in größeren Trägereinrichtungen für Zivildiener

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Integration in der Region

Asylwerber*innen mit der Zulassung zum Asylverfahren haben einen eingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Die unselbstständige Erwerbstätigkeit ist auf die Bereiche Saisonarbeit und gemeinnützige Hilfstätigkeiten beschränkt.

Die lange Dauer des Asylverfahrens kann durch gemeinnützige Beschäftigung sinnvoll genutzt werden und ermöglicht Asylwerber*innen die gesellschaftliche Teilhabe, eine Tagesstruktur und Motivationssteigerung.

Wie funktioniert die gemeinnützige Beschäftigung?

Gesetzliche Grundlage
§ 7 Bundesbetreuungsgesetz

Wer darf arbeiten
Asylwerber*innen ab 16 Jahren in Landes- und Bundesquartieren mit Zulassung zum Asylverfahren (weiße Karte) und ihr Einverständnis geben (d.h. freiwillig).

Beschäftigungsbereiche
Bei der Beschäftigung muss es sich um eine Hilfstätigkeit handeln (d.h. zeitlich begrenzter Arbeitseinsatz aus konkretem Anlass).

Beispiele:

  • Sortieren
  • Räumen
  • Verpacken
  • Entsorgen
  • Fahr- und Botendienste
  • Gartenpflege
  • Schneeräumung
  • Hilfs- und Assistenzdienste bei sozialen Aufgaben
  • Unterstützung bei Veranstaltungen

Bezahlung/Anerkennungsbeitrag
Abhängig vom Arbeitsauftrag 3-5 Euro pro Stunde. Es wird nicht auf die Leistungen der Grundversorgung angerechnet (Freibetrag 110 Euro monatlich + 80 Euro pro Familienmitglied)

Wichtig für Auftraggeber

  • es kommt zu keinem Dienstverhältnis (Unterschied zu Aktion 20.000)
  • keine Anmeldung bei der ÖGK erforderlich, da über die Grundversorgung ein Krankenversicherungsschutz besteht
  • keine Meldung ans AMS oder Arbeitserlaubnis notwendig
  • nur über der Freibetragsgrenze ist eine Meldung an die Grundversorgungsstelle verpflichtend, darunter erwünscht
Offizieller Leistungskatalog

Christa Flohberger

Koordination Remu-Tätigkeiten
Tel.: 0676 / 8734 7318
remuneration@integrationsservice-ooe.at