In der Rechtssache des Rechtsschutzverbands Berufsfotografie Österreich (RSV) und seines Mitgliedes Harald Dostal, vertreten durch die Steinmayr & Pitner Rechtsanwälte GmbH, erklärt die Volkshilfe Oberösterreich hiermit, es zu unterlassen, Lichtbilder, deren Inhaber der Werknutzungs- und/oder Leistungsschutzrechte der RSV und/oder Harald Dostal ist, ohne Werknutzungsbewilligung, zu veröffentlichen.